Partnerschaftsgesellschaft mbB

Steuerberater

Unternehmensnachfolge

Hinter einer Unternehmensnachfolge verstecken sich sehr viele Themen die bei der Planung und Gestaltung zu beachten sind. Dies betrifft nicht nur die erbrechtlichen Fragen, auch die persönlichen und wirtschaftlichen Fragen sind hierbei zu beachten.

In vielen mittelständigen Unternehmen ist die Nachfolgeregelung meist ein sehr schwieriges Thema, da die Planung einer Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge nie rechtzeitig geplant wird. Ist dies alles nicht der Fall oder wurde die Nachfolgeregelung nicht qualifiziert genug vorgenommen, greifen in einem solchen Vermögensfall die gesetzlichen Regelungen des Erbrechts.

Vor der steuerlichen Optimierung einer Nachfolgeregelung stehen meist emotionale Hemmschwellen, welche überwunden werden müssen. Daher fällt es den meisten Menschen leichter sich mit einem Berater zusammen über die Folgen des eigenen Todes und der damit verbundenen Vermögensnachfolge zu beschäftigen. Der Berater schafft mit seiner Erfahrung den notwendigen professionellen Abstand um eine Ausarbeitung qualifiziert durchführen zu können.

Zudem kommt hinzu, wenn der Unternehmer mehr als ein Kind als Nachfolger hat, welches ist überhaupt qualifiziert, um eine erfolgreiche Nachfolge anzutreten und möchte das Kind überhaupt die Nachfolge antreten. Auch ist den Unternehmern meist schon vorher bewusst, dass sich ein Kind aufgrund seiner Persönlichkeit oder individuellen Fähigkeiten bzw. Ausbildung gar nicht als Nachfolger des Unternehmens eignet und kommen so in einen Gewissenskonflikt. Auch in solchen Fällen können wir beratend unterstützen.

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Bisher gültige Steuervergünstigungen beim Übertrag von Betriebsvermögen bei der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer wurden als verfassungswidrig eingestuft. Diese Einstufung bzw. Entscheidung hat schwere steuerliche Auswirkungen bei Vermögensübertragungen von Familienunternehmen. Dies hat bei größeren Unternehmen eine Verschlechterung bzw. erhöhte Auflagen für Verschonungsabschläge zur Folge. 

Daher soll die Bundesregierung nach Entscheid des Bundesverfassungsgerichts ein neues Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz ausarbeiten. Aktuell gelten bis zum Inkrafttreten weiterhin die aktuellen Verschonungsregeln weiter. Hierbei können unter Umständen bei Berücksichtigung aller verbunden Auflagen einen Freistellung bis zu 100% erzielt werden. 

In dieser Zeit, bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetze, beraten wir Sie weiterhin unter der Berücksichtigung der aktuellen Erbschafts- und Schenkungssteuerregelungen und optimieren so Ihre Nachfolgeregelung nach den aktuellen Verschonungsregeln steuerlich.

Durch die kontinuierliche Weiterbildung unserer Mitarbeiter verfolgen wir ständig die aktuelle Gesetzgebung. Sollte ein überarbeitetes Erbschaftsteuergesetz in Kraft treten, unterstützen wir Sie bei einer steuerlich optimierten nachfolge Ihres Unternehmens. 

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen bei allen Fragen die im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge stehen beratend zur Seite und liefern Ihnen alle notwendigen Informationen hierzu. Somit streben wir für Sie und Ihren Nachfolger und natürlich auch für Ihr Unternehmen eine für alle Seiten zufriedenstellende und nach der aktuellen Gesetzeslage steuerlich optimierte Nachfolge an.

Natürlich ist nach dem Prozess der erfolgreichen steueroptimierten Nachfolgeregelung Ihres Unternehmens noch nicht alles abgeschlossen. Es kommt durch die Nachfolgeregelung auch zu einigen Einschnitten in der betriebswirtschaftlichen Struktur des Unternehmens, bei der wir Sie natürlich auch als Ihr Steuerberater und Unternehmensberater vollumfänglich unterstützen.

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IHRE STEUERLICHE OPTIMIEREUNG BEI DER UNTERNEHMENSNACHFOLGE MIT UNS

EINE IMMER GLEICHBLEIBENDE BERATUNGSKOMPETENZ IN SACHEN STEUEROPTIMIERUNG BEI EINER UNTERNEHMENSNACHFOLGE

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