Partnerschaftsgesellschaft mbB

Steuerberater

Jahresabschluss

Steuerbilanz und Gewinnermittlung

Die bedeutendsten und arbeitsintensivsten Leistungen des Steuerberaters stellen eine qualifizierte Finanzbuchhaltung und den daraus resultierenden handelsrechtlichen Jahresabschluss inkl. der Steuerbilanz und der Gewinnermittlung dar.

Um eine Aufstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses inkl. Steuerbilanz und der Gewinnermittlung erstellen zu können ist ein umfangreiches Wissen zu allen aktuellen handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften ein unbedingtes Muss.

Gewinn- & Verlustrechnung (GuV) und Bilanz

Das HGB schreibt nach §242 vor, dass ein Kaufmann verpflichtet, ist immer einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser Jahresabschluss besteht immer aus der Gewinn- und Verlustrechnung, sowie der Bilanz und ist für jedes buchführungspflichtiges Unternehmen eine Pflicht. Wobei die Bilanz eigentlich eine Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zu einem bestimmten Stichtag darstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung hingegen stellt die Erträge und Aufwendungen eines gesamten  Geschäftsjahres dar.

Der Jahresabschluss ist bei Kapitalgesellschaften (wie z.B. bei einer GmbH) um einen Anhang zu vervollständigen, welcher mit der Gewinn- und Verlustrechnung inkl. Bilanz eine Einheit darstellt. Etwas größere Kapitalgesellschaften haben noch einen Lagebericht anzuhängen.

Bei einer Einnahmenüberschussrechnung hingegen, welche für gewerbliche Unternehmen oder Freiberufler gilt, da diese nicht gesetzlich verpflichtet sind Bücher zu führen, werden die Gewinne aus dem Geschäftsjahr als Differenz der Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen aus der Buchführung ermittelt. Bei dieser Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist der Gewinn aus dem „Zufluss- und Abflussprinzip“ zu ermitteln. Dies bedeutet das nur Einnahmen und Ausgaben herangezogen, die auch tatsächlich im entsprechenden Geschäftsjahr geflossen sind.

Änderungen & Entwicklungen des Handelsrechts

Das Handelsrecht ist wie auch viele anderen Gesetzestexte ständigen Änderungen unterzogen, sowie aktuell durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Diese Änderungen sorgen natürlich für zusätzliche Komplexität beim Erstellen der Rechnungslegung, sowie der Bilanz. Ebenso kommt meist noch stets zu diesen Themen dann noch eine Verschärfung der steuerlichen Rechtslage hinzu.

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) wurden eine Vielzahl von Änderungen im Handelsgesetz implementiert. Somit ist eine Einheitsbilanz, welche meist für kleinere Kapitalgesellschaften galt, hinfällig. Nun muss zusätzlich zum handelsrechtlichen Jahresabschluss meistens noch eine Steuerbilanz zur Gewinnermittlung erstellt werden.

Diese Steuerbilanz ist die Grundlage zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und der Steuer. Dies hat allerdings zum Vorteil, das nun die tatsächliche wirtschaftliche Kraft eines Unternehmens handelsrechtlich dargestellt werden kann und zudem eine steuerliche Optimierung sofort angewandt werden kann.

Die Neudefinition der Umsatzerlöse durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) hat direkt Auswirkungen auf die Unternehmenskennzahlen. Werden nun die Vorschriften richtig angewendet erscheinen Einnahmen, welche oft als „sonstige betrieblichen Einnahmen“ verbucht wurden, nun unter „Umsatzerlösen“. Etwaige Einschränkungen zur Vergleichbarkeit sind im Anhang auszuweisen.

Sehr starke Auswirkungen im Rechnungswesen des Unternehmens kann eine weitere Änderung, die Anhebung der Größenklassen, haben. Dies kann bewirken das eine zuvor prüfungspflichtige Kapitalgesellschaft durch diese Anhebung der Größenklassen aus der Prüfungspflicht fällt. Wobei hier über das Wahlrecht zu einer vorzeitigen Anwendung des BilRUG vor der verpflichtenden Anwendung der Regelungen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen, nachgedacht werden sollte.

Unser Leistungsangebot für Ihren Jahresabschluss

  • Erstellen Ihres Jahresabschlusses nach dem Handelsgesetzbuch (BilMoG, BilRUG) und Steuerbilanzen auf Grundlage Ihrer Buchführung
  • Entwicklung Ihres Abschlusses nach Prüfung Ihrer Buchhaltung
  • Erstellung Ihres Anhangs zum Jahresabschluss
  • Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger für Kapitalgesellschaften
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen bei Unternehmensgründung
  • Zwischenbilanzen z.B. für Bankgespräche
  • Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäftsaufgabe/-veräußerung bzw. Liquidation
  • Erstellung von Schlussbilanzen z.B. für Umwandlungsvorgänge
  • Unternehmenskennzahlen und Branchenkennzahlen

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen in unserem Steuerbüro in Neustadt an der Weinstraße bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses, sowie bei allen Fragen rund um die Themen zum Jahresabschluss wie z.B. GUV, Bilanz etc. als zuverlässiger Partner gerne zur Verfügung!

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