Partnerschaftsgesellschaft mbB

Steuerberater

Freiberufler

SELBSTÄNDIGE MIT EINEM FREIEN BERUF NENNT MAN AUCH „FREIBERUFLER“

Die freien Berufe gehören zu einer Gruppe von Berufen mit einigen Besonderheiten. Das Hauptmerkmal eines freien Berufs ist die Selbstständigkeit. Nach unserem Gesetzgeber gibt es allerdings keine allgemeingültige Definition des freien Berufs. Allerdings werden im § 18 Abs.1 Nr.1 EStG einige freiberufliche Tätigkeiten erwähnt.

Dies stellt aber keine abschließende Aufzählung dar:

  • Im Medienbereich sind das: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer, Erzieher…
  • Im naturwissenschaftlichen und technischen Bereich sind das: Vermessungsingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen, Sachverständige…
  • Bei den Heilberufen sind das: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom Psychologen…
  • Bei den rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen sind das: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer…
  • In den katalogähnlichen Bereichen sind das:  Fotografen, Grafiker Schauspieler…

ES GIBT DABEI EINIGE VORTEILE GEGENÜBER GEWERBETREIBENDEN

  • Gewerbeanmeldung entfällt
  • Keine Gewerbesteuerpflicht
  • Es reicht eine Erstellung von Einnahmen-/Überschussrechnungen (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG anstatt eines Jahresabschlusses
  • Eine Umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung ist unbeschränkt möglich

Unser Steuerbüro bietet allen freiberuflichen Mandanten eine umfassende betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung an. Weiterhin stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner in allen steuerlichen Fragstellungen gerne zur Verfügung.

UNSER LEISTUNGSANGEBOT FÜR FREIBERUFLER IM RAHMEN DER STEUERBERATUNG

  • Umfassende Unterstützung bei der Existenzgründung
  • Umfassende Unterstützung und Beratung bei der Rechtsformwahl
  • Beratung und Unterstützung in der Finanzbuchhaltung
  • Beratung und Unterstützung in der Lohnbuchhaltung
  • Umfassende Erstellung von Einnahmen-/Überschussrechnungen (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Umfassende Erstellung und laufende Führung der Anlagenbuchhaltung bzw. des Anlageverzeichnisses
  • Umfassende Erstellung des Jahresabschlusses (bei einer freiwilligen Bilanzierung)
  • Unterstützung bei der Erstellung der Steuererklärungen
  • Laufende Steuerberatung und Informationen über Gesetzesänderungen
  • Wir bieten Ihnen eine steuerliche Gestaltungsberatung
  • Umfängliche umsatzsteuerliche Beratung
  • Wir planen mit Ihnen die Unternehmensnachfolge bzw. Vermögensnachfolge
  • Wir vertreten Sie vor dem Finanzamt und bei Betriebsprüfungen

WIR BERATEN SIE GERNE ALS FREIBERUFLER

EINE IMMER GLEICHBLEIBENDE BERATUNGSKOMPETENZ ALS FREIBERUFLER

Terminvereinbarung

Nutzen Sie heute noch unser Erstgesprächsangebot! – Profitieren auch Sie von unserem Angebot, uns bei einem persönlichen Erstgespräch kennen zulernen. Hierbei stellen wir Ihnen unsere Kanzlei mit unseren Leistungsangeboten und allen Mitarbeitern vor und passen alle gewünschten Leistungen auf Ihre individuellen Bedürfnisse an.

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